Neomounts WAH 10"-30" 1TFT 1Gelenk sil. Max.30K
Artikelnr.: 35509
Hersteller-Artikel-Nr.: FPMA-W25
EAN-Code: 8717371441319
Warengruppe: Wandhalterung
Hersteller: Neomounts
Außenmaße (B x T x H): 187 mm x 244 mm x 28 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.57kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
7
ab Lager:sofort verfügbar
€ 15.90 inkl. Mwst zzgl. Versandkosten
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Montage | |
Höchstgewichtskapazität: | 30 kg |
Minimum Bildschirmgröße: | 25,4 cm (10") |
Maximale Bildschirmgröße: | 76,2 cm (30") |
Befestigungstyp: | Wand |
Minimale VESA-Halterung: | 50 x 50 mm |
Maximale VESA-Halterung: | 100 x 100 mm |
Anzahl der Display unterstützt: | 1 |
Ergonomie | |
Abstand zur Wand (max): | 1,5 cm |
Design | |
Produktfarbe: | Silber |
Technische Details | |
Ursprungsland: | China |
Nettogewicht Verpackung: | 580 g |
Logistikdaten | |
Breite des Versandkartons: | 440 mm |
Länge des Versandkartons: | 210 mm |
Höhe des Versandkartons: | 200 mm |
Gewicht Versandkarton: | 13,5 kg |
Nettogewicht Hauptkarton: | 11,6 kg |
Anzahl Produkte pro Versandkarton: | 20 Stück(e) |
Anzahl pro Europalette: | 740 Stück(e) |
Warentarifnummer (HS): | 7326909890 |
Verpackungsdaten | |
Verpackungsbreite: | 135 mm |
Verpackungstiefe: | 20 mm |
Verpackungshöhe: | 145 mm |
Beschreibung
Die Neomounts Wandhalterung Modell FPMA-W25 ist eine feste Wandhalterung für Flachbildschirme bis 30" (76 cm). Die Tiefe dieser Halterung beträgt 1.5 Zentimeter. Neomounts FPMA-W25 eignet sich für Bildschirme bis 30" (76 cm). Die Tragfähigkeit dieses Produkts beträgt 30 kg. Die Wandhalterung ist geeignet für Bildschirme mit VESA Lochmuster 50x50, 75x75 und 100x100mm. Verschiedene andere Lochmuster können, unter Verwendung von Neomounts VESA Adapterplatten, abgedeckt werden. Erstellen Sie ein sauberes Ambiente für Ihren Flachbildfernseher im Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Heimkino. Das benötigte Befestigungsmaterial, inklusive Diebstahlsicherung ist im Lieferumfang enthalten.Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.